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   OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02   

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OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02 (https://dejure.org/2003,8844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.10.2003 - 1 R 22/02 (https://dejure.org/2003,8844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 1 R 22/02 (https://dejure.org/2003,8844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in Besoldungsgruppe - Dienst-, Lebensalter oder letzter Beförderungszeitpunkt als Hilfskriterien bei Beförderungsauslese - Vollständiger Nachteilsausgleich aufgrund §§ 4 Abs 1, 18 Abs 2 GleichberG SL - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifzierung der förmlichen Festsetzung des Dienstalters oder des Einweisungsdatums in eine bestimmte Besoldungsgruppe als Verwaltungsakt; Einweisungsdatum als objektive Grundlage für Personalentscheidungen; Zulässige Hilfskriterien für die Beförderungsauslese; ...

  • Judicialis

    LGG § 12 Abs. 4; ; LGG § 4 Abs. 1; ; LGG § 18 Abs. 2

  • ory.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LGG § 12 Abs. 4; LGG § 4 Abs. 1; LGG § 18 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 18.6.1964 - VI C 30.62 -, E 19, 19 (21 ff.), und des erkennenden Senats Urteil vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, SKZ 1994, 114 Leits.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 18.6.1964 a.a.O., S. 23, überzeugend darauf hingewiesen, es sei nicht ausgeschlossen, dass eine unrichtige Dienstaltersfestsetzung sich auch ungünstig auf das Dienstalter und das Besoldungsdienstalter in einem Beförderungsamt auswirkt.

    Das ist so seit langem anerkannt vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.1964, a.a.O., S. 27/28, und vom 28.8.1986 - 2 C 5.84 -, ZBR 1987, 45; Entscheidungen des Senats vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, a.a.O., und vom 1.9.2000 - 1 W 9/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.

    Dass bei der entsprechenden Ermessensbetätigung zwingende gesetzliche Vorgaben strikt zu beachten sind, folgt dann aus dem grundsätzlichen Vorrang des Gesetzes und ist eine Selbstverständlichkeit so bereits BVerwG, Urteil vom 18.6.1964, a.a.O., S. 26 f.: Dort wird die Praxis, bei der Festsetzung des Dienstalters/Zeiten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst unberücksichtigt zu lassen, als gesetzwidrig beanstandet, weil damit gegen die abschließende gesetzliche Regelung der Sanktionen beim schuldhaften Fernbleiben vom Dienst verstoßen werde.

  • OVG Saarland, 15.07.1993 - 1 R 11/93

    Beamtenrecht; Allgemeines Dienstalter; Verbesserung; Laufbahnebezogene

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 18.6.1964 - VI C 30.62 -, E 19, 19 (21 ff.), und des erkennenden Senats Urteil vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, SKZ 1994, 114 Leits.

    Soweit in den Urteilen des Senats vom 1.2.1991 - 1 R 45/89 - und vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 - a.a.O., eine abweichende Auffassung anklingt, wird hieran nicht festgehalten.

    Das entspricht der dem Senat aus früheren Prozessen 1 R 90/91, 1 R 43/92 und 1 R 11/93 bekannten und in der mündlichen Verhandlung vom 27.10.2003 als fortbestehend geschilderten Praxis des Beklagten, Einweisungsdaten in bestimmte Besoldungsgruppen nicht nur dann zu verbessern, wenn dem Betreffenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Übergehens bei der Beförderung zusteht, dass bei einer solchen Fallgestaltung das Beförderungsdienstalter entsprechend anzupassen ist, steht außer Frage; vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rdnr. 70 mit Fn. 305 mit weiteren Nachweisen; ein solcher Schadensersatzanspruch steht der Klägerin mit Blick auf ihre Nichtbeförderung zum 1.4.2000 offensichtlich nicht zu, weil sie - zum einen - die Festsetzung ihres Einweisungsdatums in die Besoldungsgruppe A 10 durch Bescheid vom 24.2.1997 hat bestandskräftig werden lassen und weil sie - zum anderen - gegen die Beförderungsauswahl zum 1.4.2000 nichts unternommen hat, obwohl sie ausweislich ihres Schreibens vom 24.3.2000 über die Auswahlkriterien und ihre Nichtberücksichtigung vor dem Beförderungstermin Kenntnis hatte (§ 839 Abs. 3 BGB analog; dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19.01 -, ZBR 2003, 137, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 70), sondern immer dann, wenn einem Beamten bei der Beförderungsauslese objektiv Unrecht zugefügt worden ist zur Zulässigkeit dieser Praxis VGH Mannheim, Urteil vom 11.6.1991 - 4 S 3249/89 -, NVwZ-RR 1992, 494.

    Das ist so seit langem anerkannt vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.1964, a.a.O., S. 27/28, und vom 28.8.1986 - 2 C 5.84 -, ZBR 1987, 45; Entscheidungen des Senats vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, a.a.O., und vom 1.9.2000 - 1 W 9/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.1994 - 3 L 299/93

    Diskriminierungsverbot; Beamter; Mitgliedstaat; Dienstalter; Erziehungsurlaub

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    19; VGH Mannheim, Urteil vom 11.6.1991, a.a.O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25.7.1994 - 3 L 299/93 -, ZBR 1995, 53, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 57 mit Fn. 231, und grundsätzlich auch aus heutiger Sicht rechtlich unbedenklich.

    1998, 417 (418), der aus europarechtlicher Sicht die Auffassung vertritt, dass es "unzweifelhaft (sein) dürfte ..., dass eine Beamtin dann nicht wegen des höheren (Beförderungs-)Dienstalters eines männlichen Mitbewerbers zurückzustehen hat, wenn dessen (Beförderungs-)Dienstaltersvorsprung ... aus einem Erziehungsurlaub und/oder einer Beurlaubung der Beamtin aus familienpolitischen Gründen resultiert"; ähnlich Degen, a.a.O., S. 11; a.A. OVG Schleswig, Beschluss vom 25.7.1994 - 3 L 299/93 - a.a.O., allerdings für die Rechtslage vor In-Kraft-Treten des dortigen Gleichstellungsgesetzes, das im übrigen kein - ausdrückliches - Benachteiligungsverbot bei Beurlaubungen aus familiären Gründen kennt.

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Das ist so seit langem anerkannt vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.1964, a.a.O., S. 27/28, und vom 28.8.1986 - 2 C 5.84 -, ZBR 1987, 45; Entscheidungen des Senats vom 15.7.1993 - 1 R 11/93 -, a.a.O., und vom 1.9.2000 - 1 W 9/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.

    Dieses Verständnis des § 12 Abs. 4 LGG beruht letztlich auf der Tatsache, dass dem (Beförderungs-)Dienstalter bei der Beförderungsauswahl eine doppelte Bedeutung zukommt vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.8.1986, a.a.O., und Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rdnr. 57.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 4 S 3249/89

    Festsetzung des Allgemeinen Dienstalters - Härteausgleich nach Nr 10 der

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Das entspricht der dem Senat aus früheren Prozessen 1 R 90/91, 1 R 43/92 und 1 R 11/93 bekannten und in der mündlichen Verhandlung vom 27.10.2003 als fortbestehend geschilderten Praxis des Beklagten, Einweisungsdaten in bestimmte Besoldungsgruppen nicht nur dann zu verbessern, wenn dem Betreffenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Übergehens bei der Beförderung zusteht, dass bei einer solchen Fallgestaltung das Beförderungsdienstalter entsprechend anzupassen ist, steht außer Frage; vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl., Rdnr. 70 mit Fn. 305 mit weiteren Nachweisen; ein solcher Schadensersatzanspruch steht der Klägerin mit Blick auf ihre Nichtbeförderung zum 1.4.2000 offensichtlich nicht zu, weil sie - zum einen - die Festsetzung ihres Einweisungsdatums in die Besoldungsgruppe A 10 durch Bescheid vom 24.2.1997 hat bestandskräftig werden lassen und weil sie - zum anderen - gegen die Beförderungsauswahl zum 1.4.2000 nichts unternommen hat, obwohl sie ausweislich ihres Schreibens vom 24.3.2000 über die Auswahlkriterien und ihre Nichtberücksichtigung vor dem Beförderungstermin Kenntnis hatte (§ 839 Abs. 3 BGB analog; dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 18.4.2002 - 2 C 19.01 -, ZBR 2003, 137, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 70), sondern immer dann, wenn einem Beamten bei der Beförderungsauslese objektiv Unrecht zugefügt worden ist zur Zulässigkeit dieser Praxis VGH Mannheim, Urteil vom 11.6.1991 - 4 S 3249/89 -, NVwZ-RR 1992, 494.

    19; VGH Mannheim, Urteil vom 11.6.1991, a.a.O.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25.7.1994 - 3 L 299/93 -, ZBR 1995, 53, und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 57 mit Fn. 231, und grundsätzlich auch aus heutiger Sicht rechtlich unbedenklich.

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Außer Frage steht jedenfalls, dass ein Benachteiligungsverbot bei Beurlaubungen aus familiären Gründen europarechtlich statthaft ist, weil es eine materielle und nicht nur formale Gleichheit herbeiführt, indem in der sozialen Wirklichkeit auftretende faktische Ungleichheiten verringert werden so EuGH, Urteile vom 28.3.2000 - Rs. C - 158/97 -, NJW 2000, 1549 (1551 Rdnrn. 31/32 ), und vom 6.7.2000 - Rs. C - 407/98 -, NJW 2000, 2653 (2656 Rdnrn. 47/48).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Außer Frage steht jedenfalls, dass ein Benachteiligungsverbot bei Beurlaubungen aus familiären Gründen europarechtlich statthaft ist, weil es eine materielle und nicht nur formale Gleichheit herbeiführt, indem in der sozialen Wirklichkeit auftretende faktische Ungleichheiten verringert werden so EuGH, Urteile vom 28.3.2000 - Rs. C - 158/97 -, NJW 2000, 1549 (1551 Rdnrn. 31/32 ), und vom 6.7.2000 - Rs. C - 407/98 -, NJW 2000, 2653 (2656 Rdnrn. 47/48).
  • BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93

    Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Das hält der Senat für rechtlich gänzlich unbedenklich vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluss vom 2.4.1996 - 2 BvR 169.93 -, ZBR 1996, 333; danach enthält Art. 6 Abs. 4 GG mit der Aussage, dass jede Mutter Anspruch auf Schutz und Fürsorge hat, einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber; diesem Schutzauftrag entspricht es, Mutterschaft und Kinderbetreuung als eine Leistung zu betrachten, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt; deshalb umfasst die jeder Mutter geschuldete Fürsorge die Verpflichtung des Staates, berufliche Nachteile, die einer Frau aus der Mutterschaft entstehen, im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen und Verantwortbaren auszugleichen, wobei Modifikationen und Durchbrechungen des verfassungsrechtlich verankerten Leistungsprinzips statthaft sind.
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Ob nicht weitergehend das Benachteiligungsverbot der §§ 4 Abs. 1, 18 Abs. 2 LGG europarechtlich zur Vermeidung einer mittelbaren Frauendiskriminierung vorgeschrieben ist, dazu EuGH, Urteil vom 2.10.1997 - Rs. C - 1/95 -, ZBR 1998, 159 (162 Rdnrn. 40/41), bedarf hier ebenso wenig der Entscheidung wie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu den Grenzen zulässiger Frauenförderung näher eingegangen werden muss.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02
    Inzwischen hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147; im Anschluss daran inzwischen ebenso Urteil des Senats vom 17.7.2003 - 1 R 20/03 -, entschieden, dass Klagen auf Änderung einer dienstlichen Beurteilung sich nicht erledigen, wenn der Betreffende inzwischen erneut beurteilt und befördert worden ist, weil nicht sicher ausgeschlossen werden könne, dass das weitere berufliche Fortkommen doch noch von der alten Beurteilung beeinflusst werde.
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 86/02

    prüfungsfreier Aufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Bewährung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 6 B 431/98

    Beamter; Beförderung; Frauenförderung; Einstweiliger Rechtsschutz; Europarecht;

  • OVG Saarland, 18.05.1999 - 1 W 16/98

    Zur Öffnungsklausel in GleichberG SL § 13

  • OVG Saarland, 01.09.2000 - 1 W 9/00
  • VG Neustadt, 30.09.2014 - 1 L 789/14

    Beförderungsrechtlicher Konkurrentenstreit - Note der Laufbahnprüfung

    Insbesondere kann eine längere Dienstzeit allgemein eine größere Berufserfahrung indizieren (OVG Saarland, Urteil vom 27. Oktober 2003 - 1 R 22/02, juris).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 10/20

    Zur Festsetzung des Beginns des Stufenaufstiegs bei einem Wechsel aus der

    [vgl. zur Verwaltungsakts-Qualität einer förmlichen Festsetzung des Dienstalters bereits OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.10.2003 - 1 R 22/02 -, juris, sowie BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 2 C 18/92 -, juris Rn. 12; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 13.4.2016 - 4 S 1930/14 -, juris Rn. 14] Für den weitergehenden Antrag, den Kläger "zum 1.3.2016 in die Erfahrungsstufe 4 einzuordnen" besteht demgegenüber kein Bedürfnis.
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